Thema: Versicherung
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.11.2019, 12:19   #16
bubu
V12 Geniesser
 
Benutzerbild von bubu
 
Registriert seit: 24.07.2003
Ort: zuhause
Fahrzeug: F02/760Li (12.09) Individual/Dark Graphite Metallic /G-Power-Tuning (Kennfeldoptimiert)
Standard

Zitat:
Zitat von gasi Beitrag anzeigen
Wenn aber sogar jemand was speziell zur Schweiz sagen könnte wäre das ein Extra!

Möglicherweise abweichend zu Deutschland gilt in der Schweiz folgendes:

HAFTPFLICHT
Ein Totalschaden, verursacht durch Dritte, wird nach dem Marktwert entschädigt. Das ist der Wert, der die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges (Modell, Jahrgang, Kilometerlaufleistung, Zubehör, Zustand) im Schadentag im Markt erfordern würde.

Ein Teilschaden entschädigt die Reparaturkosten, sofern diese den Marktpreis nicht übersteigen. Ist dies der Fall, dann gilt der Schaden als Totalschaden und wird wie oben beschrieben entschädigt.

Diese Thematik wird vorallem dann kritisch, wenn das beschädigte Fahrzeug 10 oder mehr Jahre alt ist, was bei unseren Fahrzeugen mehrheitlich der Fall sein wird.
Werden wir Opfer eines Totalschadens (nach obgenannter Mathematik), dann sehen wir uns vor folgendem Problem stehend, dass wir durch den Schuldigen über seine Haftpflichtversicherung mit einer Almose abgespeist werden....

...das kann aber zumindest hier in der Schweiz wie folgt gelöst werden, nämlich über eine:

VOLLKASKOVERSICHERUNG
Die Versicherung erstellt durch eigene Sachverständige eine Wertschätzung. Da das zu versichernde Fahrzeug vermutlich so wie bestehend auf dem Markt nicht mehr aufzufinden ist wird berücksicht, dass im Totalschaden auf ein neueres gebrauchtes Modell ausgewichen werden muss. Dieser so ermittelte Preis wird dann als Maximalentschädigung in der Police aufgeführt. Entgegen der normalen jährlichen Wertminderung, ist der vereinbarte Maximalwert fest und gilt zumindest für die Dauer des Vertrages (hier in der CH 5 Jahre).
Bei meines Fahrzeug beträgt dieser eingetragene Wert 40'000.-(!)

Sind wir also Opfer eines Schadens durch Dritte (Schadensumme z.Bsp. 10'000.-), so würde die Haftpflicht des Gegners vermutlich ca. 3'000.- bezahlen und meine Kasko die Differenz, also 7'000.-.

Sollte sich ein solches Schadenereignis im Ausland ereignen hat man mit einer Vollkasko den riesen Vorteil, dass diese die Reparaturkosten erstinstanzlich übernimmt und danach Regress auf den Verursacher nimmt.
Das komfortable daran ist, dass man sich nicht mit dem ausländischen Versicherer deswegen rumschlagen muss (kann bis über 1 Jahr dauern bis mal Geld vom Verursacher erhält...)
__________________
Ich möchte so ruhig und friedlich Sterben wie mein Grossvater und nicht so kreischend wie sein Beifahrer...
bubu ist offline   Antwort Mit Zitat antworten