Zitat:
Zitat von Claus
Das hat ein "Experte" in einem Verkehrsportal geschrieben.
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Dieser "Experte"
war ein MrMurphy, der diesen Unsinn am 23.08.2004 im verkehrsportal gepostet hat, und schon dort widerlegt worden ist.
Nur fürs Liegenbleiben aufgrund Spritmangel kann der Fahrzeugführer idR etwas, und wird deshalb auch dafür belangt. Reifenschäden hingegen sind nicht vorhersehbar, Reservereifen/Pannenspray mitzuführen keine Pflicht in D. Und deshalb bleibt das einfach Humbug.