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Alt 20.06.2018, 21:13   #2
Lothar
Honk
 
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Borken = alte Länder. Zuständig ist der TÜV. Gehe dorthin, und bespreche alles mit dem zuständigen Ingenieur. Wenn der Wagen in NL zugelassen war und die Anlage in NL eingetragen/verbaut und in Betrieb war (NL trägt LPG meist nicht ein), dann sollte die BRC Anlage Bestandsschutz haben, und die Abnahme in Deutschland eine Formsache sein. Zumindest funktionierte dieser Weg bei meinem 1998er Bentley aus NL.

BTW: BRC Anlage ist eine gute Anlage.

Geändert von Lothar (21.06.2018 um 09:23 Uhr).
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