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Alt 30.01.2007, 18:14   #6
comd
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Hi,

heute fand ich dieses Urteil

OLG KARLSRUHE vom 24.03.2006, 1 U 181/05
Erlöschen der Betriebserlaubnis als Folge von Abgasverhalten än-
dernden Einbauten
1.Wird in einen Pkw-Motor ein leistungssteigernder Chip zur Steue-
rung der Motorelektronik eingebaut ("Chip-Tuning"), der das Abgas-
verhalten des Motors verändert, so erlischt die Betriebserlaubnis,
wenn der Einbau des Chips nicht unverzüglich durch einen amtlich an-
erkannten Sachverständigen abgenommen (§ 19 III 1 Nr.4 c StVZO) und
eine Bestätigung nach § 22 I 5 StVZO erteilt wird. Das gilt auch
dann, wenn für den Chip das Gutachten eines Technischen Dienstes
nach § 19 III 1 Nr.4 a StVZO vorliegt. 2.Wird der Chip wieder ausge-
baut, lebt die erloschene Betriebserlaubnis dadurch nicht automa-
tisch wieder auf. (Aus den Gründen: ...Die Zulassung des Fahrzeugs
zum Strassenverkehr war durch den Einbau des Chips erloschen. Ob ei-
ne Zulassung erlischt, ist indessen eine Rechtsfrage, die sich nach
§ 19 II bis IV StVZO beurteilt; um eine Tatfrage geht es nur, soweit
streitig ist, ob das Fahrzeug eine technische Veränderung nach
§ 19 II 1 StVZO erfahren hat....).

Fundstellen
NZV,2007 44

MfG
__________________
Hartmut
der gerne Dieselt
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