Du musst dem Autohaus, von dem das Auto kommt, anzeigen, dass der Wagen beim dritten misslungenen Reparaturversuch rückabgewickelt werden soll.
Am Besten vorher die Werkstatt-Historie besorgen, damit du einen schriftlichen Beweis hast, dass das auch wirklich mehrmals versucht wurde. Alternativ die Werkstattaufträge von BMW, sofern du die bekommen hast. Rücken sie angeblich nicht immer raus.
Vor Gericht wird es aber wohl auf einen Vergleich hinauslaufen; bei mir war's zumindest so. War letzten Endes finanziell auch attraktiver, als den Wagen rückabzuwickeln.
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