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Alt 03.03.2018, 21:53   #20
Butl77
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Registriert seit: 15.01.2016
Ort: Tullnerbach-Lawies
Fahrzeug: G12 M760 Li, M6 CP F13, i3 94AH, M4 DTM Champion Edition
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Zitat:
Zitat von Dr. Strecker Beitrag anzeigen
Die Mangelbeseitigungskosten müssen mind. 5 % des Fahrzeugpreises betragen. Es müssen mind. 2 erfolglose Nachbesserungsversuche stattgefunden haben. Dann kann Rücktritt ggü. dem Händler erklärt werden. Der Leasingnehmer hat keine eigenen Ansprüche gg. den Leasinggeber, sondern nur dessen abgetretene Ansprüche. Zu fordern ist dann also Rückzahlung der Leasingraten abzüglich Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs
Die 5% ergeben sich aus der Judikatur ?
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