Zitat:
Zitat von E66-Fan
Baustellenbußgeld = Kollateralschaden.
Interessieren würde mich allerdings die Art der Messung. Denn Abstandsmessungen sind mittlerweile verboten, da eine "Dauerfilmüberwachung" rechtswidrig ist. (Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aus Artikel 2 Absatz 1 GG i.V.m. Artikel 1 Absatz 1 GG)
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Leider nichtmehr, diese Technik der Dauerfilüberwachung soll mittlerweile wieder erlaubt sein..
Ich hab vor all nicht ganz so langer Zeit ein Bescheid über Abstandsmessung von der Brücke bekommen und meinen Anwalt eigeschaltet, das sagte mir, das es wieder zugelassen worden ist..
Hmm..
Lg. Frank