Da der Wagen von vor 1998 ist und der Zeitpunkt der Umrüstung NICHT nachgewiesen werden kann, ist es NICHT notwendig eine ScheinwerferWaschanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung nachzurüsten.
Diese Vorschrift gilt erst für spätere Fahrzeuge!!!!!
Bei unserem E38 von 02/96 musste auch nichts umcodiert werden - einbauen - Xenon-Licht anschalten - fahren - problemlos!
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
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