Zitat:
Zitat von gurke
eine Auffahrt hebt die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf. Das es der Polizei bei einem Blitzer danach schwer nachzuweisen ist, dass man nicht aufgefahren ist, ist eine andere Sache
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Da ich mir über die Rechtslage nicht zu 100% sicher bis kann ich hier schlecht "hart" gegenhalten.
Allerdings was aus meiner Sicht für meine Argumentation spricht ist, dass ich sehr viele konkrete Situationen kenne wo definitiv keine Aufhebung einer Begrenzung steht, aber auch keine folgenden Geschwindigkitsbegrenzungsschilder. Da es sich bei den beobachteten Fällen aber nicht um zeitweilige Einschränkungen handelt bei denen man unterstellen könnte ein Bauunternehmen z.B. habe nicht korrekt die Verkehrszeichen einer Baustellenregelung gesetzt, würde das ja bedeuten, dass theoretisch auf 100 km eine Einschränkung gelte ohne jede faktische Begründung. Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Aber man weiss in der Gesetzgebung ja nie.