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Alt 13.02.2007, 16:58   #10
hemmer.tom
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Zitat:
Zitat von don grillo Beitrag anzeigen
das ist zwar schon richtig... aber die meissen versicherungsverträge schliessen eine nutzung im ausland zu meist aus.
Das ist definitiv nicht richtig.

Ich arbeite bei einem Versicherungsmakler und wir vermitteln Oldtimerversicherungen an 5 verschiedene Versicherer in Deutschland. Diese sind alle, bezüglich der regionalen Gültigkeit, mit den gleichen Kraftfahrtbedingungen versehen, wie die normalen Pkws. Also Europadeckung und ansonsten die normale Deckung über die Grüne Versicherungskarte.

Die Nutzung ist halt auf die in der 07er Verordnung bezeichneten Nutzungsarten begrenzt. Und eine Überführung eines Fahrzeug zu seinem Unterstellort zählt zu diesen dazu.
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