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Alt 28.07.2020, 19:47   #65
e23bernd
Die BMW-E23-Teileoase
 
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Na ja, dann werde ich mich mal wieder ärgern und mich an den unglaublichen Vorgang erinnern.
es ist nichts erfreuliches für mich geschehen, obwohl so einiges geschehen ist.

Nachdem ich den Wagen am 3.4. zu BMW Niederlassung in Bremen gebacht habe, wurden

am 20.4., von einem DEKRA-Gutachter, die Mängel festgestellt und in einem Gutachten dokumentiert.

Am 24.4. bat das Gebrauchtwagenzentrum .. aus Stockelsdorf bei Lübeck (folgend nur Händler genannt) um eine erneute Möglichkeit zur Mängelbeseitigung, die mein Anwalt ohne mein Wissen zustimmte , der Händler wollte sich am gleichn Tag melden wann er den Wagen abholt und nachbessert, tat das aber nicht.

Am 27.4. forderte mein Anwat den Händler auf, einen Termin zur Abholung und Nachbesserung zu nennen, wieder keine Reaktion vom Händler.

Am 30.4. Anruf von meinem Anwalt beim Händler zwecks Terminabsprache, der Händler wollte am gleichen Tag Nachmittags zurück rufen, tat das aber wieder (bis zum 5.5.) nicht.

Am 5.5. lies ich durch die BMW- Niederlassung den Wagen beim TÜV vorführen, wo er "natürlich" mit ERHEBLICHEN-MÄNGELN durch viel.

Am 5.5. Schreiben von meinem Anwalt an den Händler mit erneuter Frist, es sollte nun wirklich (nach 28.2., 11.3, 23.3., 2.4.) die letzte sein, Frist bis zum 20.5. zur Fertigstellung der Reperatur, dann meldet sich der Händler am 18.5. und sagte er möchte am Feiertag (den Feiertag Chr. Himmelfahrt) den 21.5. zwischen 17:00 und 18:00 Uhr den Wagen bei der BMW-Niederlassung in Bremen abholen, ich soll organisieren, dass er den Wagen dort problemlos augehändigt bekommt, was natürlich nicht möglich war und ja auch schon nach Ablauf der FERTIGSTELLUNGS-Frist der Reparatur was.

Am 22.5. rief der Händler meinen Anwalt an und sagte er sitze jetzt im Auto auf dem Weg nach Bremen um den Wagen abzuholen , ich soll organisieren, das er den Wagen problemlos bei der BMW-Niederlassung ausgehändigt bekommt, als mich mein Anwalt anrief und mich dazu aufzufordern wollte, wurde ich ETWAS ungehalten gegenüber meines Anwalts und fragte warum er überhaupt LETZTE Fristen setze, nach einem Wortgefecht stellte ich klar, das jetzt Ende mit FRISTEN und LETZTE-FRISTEN sein müsse, was er dann (wohl nachdem er den Schrifftverker und einen Kalender zu rate zog ) auch ENDLICH meinte.

Dann geschah bei meinem Anwalt, aus mir unersichtlichen Gründen, erst einmal gar nichts mehr und ich vergass, bis zu einenm Anruf der BMW-Niederlassung-Bremen (die da von Standgeld sprachen , es sind da Summen von 9 oder 12€ pro Tag nicht unüblich), den Wagen schon fast.

Am 19.6. holte ich den Wagen mit einem Trailer bei der BMW-Niederlassung ab und lies ihn gebührenpflichtig bei mir in der Nähe einlagern, dabei viel mir auf, dass ich nun wohl auch noch bei meinem Anwalt "Druck" machen muß und erst auf mein drängeln wude mein Anwalt wieder tätig und

am 26.6. reichte mein Anwalt endlich Klage, auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, gegen das Autohaus ein.

Man bedenke ich habe den Wagen am 11.2. bei Abholung kompl. bezahlt und konnte ihn bis heute nicht nutzen, ob es "noch in diesem Jahr" einen Gerichtstermien gibt ist nicht sicher.

So und nun habe ich wieder Bauchschmerzen und jede Menge ZORN in mir und schreibe lieber nicht was mir so alles durch den Kopf geht, aber noch einmal werde ich nicht einen Wagen für erheblich mehr Geld von einem Händler wegen der Gewährleistung kaufen.
Da ist mir doch ein seriöser ältere D........ Voreigentümer als Verkäufer lieber, auch wenn man danach lange suchen muß.

So schlimm habe ich bei einem Autokauf noch nie in über 40 Jahren ins Klo gegriffen.

Das Auto ist bei mir mitlerweile "abgehakt" und ich werde mich nach unserem Urlaub und dem Umzug wohl nach einen anderen Wagen umsehen, wenn mir bis dahin kein gutes Angebot "über den Weg gelaufen ist", aber es wird wohl kein E65 wieder werden.

Gruß
Bernd
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Gruß
Bernd

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Stau ist nur hinten blöd, vorne da geht's

Geändert von e23bernd (28.07.2020 um 19:53 Uhr).
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