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Alt 16.02.2010, 05:56   #3
OlliE23
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Ort: Buch am Buchrain
Fahrzeug: E61, 535d, 07/2007
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Hallo Jens,

zunächst mal wundere ich mich, dass Du eine USt-freie Tätigkeit anstrebst und dann least. Leasing ist USt-pflichtig.
In Deiner Tätigkeit kannst Du keine Vorsteuern geltend machen, dass macht Leasing m.E. für Dich uninteressant.
Veilleicht hilft Dir Dein Steuerberater/in in der Sache.

Ansonsten gilt, dass Du kaum Einfluss darauf nehmen kannst, was im Leasingvertrag steht. Alle Leasinggesellschaften, die ich kenne, haben Standardverträge, die für einzelne Kunden nicht angepasst werden, dass geht erst bei Wirtschaftsgütern los, die beispielweise per Projektfinanzierung gebaut und verleast werden (Schiffe, Flieger, Immo) bei Waren im Massengeschäft wird der Vertrag nicht verhandelt, vielleicht bei kleineren Leasinggesellschaften, habe ich aber nie gesehen oder gehört.

Ansonsten würde ich mir einen seriösen Leasinggeber suchen, oder/und den Vertrag meinem Rechtsbeistand vorlegen, die paar € sind gut investiertes Geld, es tümmeln sich da ein paar Haie im Becken.

Wenn Du das Fahrzeug nach Ende der Leasingdauer kaufen möchtest, solltest Du dir ein Andienungsrecht zusichern lassen, sonst bist Du auf den Goodwill des Leasinggebers angewiesen.

Möchtest Du das Fahrzeug zurückgeben und kein neues bei dem Händler leasen, sollstest Du vor Leasingende eine vorab Besichtigung durchführen lassen, um etwaige Schäden beseitigen zu können. Wenn man bei dem Händler neu least, sind die meistens nicht so pingelig, ansonsten würde ich ich die Kiste vorher von einen Gutachter besichtigen lassen, damit Du etwas in der Hand hast, da tun sich manchmal Abgründe auf.

Ein Glossar mit den wichtigten Begriffen gibt es zum Beispiel hier:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Glossar
Das soll keine Werbung für diesen Anbieter sein, das Glossar taugt was, zum Rest gebe ich kein Statement ab.

Ansonsten wirst Du kaum jemanden finden, der in einem Forum eine Rechtsberatung zu einem dermassen komplexen Thema abgibt, zumal sich die Rechtsprechung ständig ändert und sich je nach Markt und Wirtschaftslage der Umgang mit dem Kunden ebenso ändert.
In der heutigen Zeit mit Restwerten, die schmelzen wie Butter auf der heissen Herdplatte, sind die Händler (die ja einen grossen Teil des Risikos tragen) nicht so verhandlungsbereit wie in fetten Zeiten, wo man mal Fünfe gerade sein lassen kann.

Viele Grüsse
Olli
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