Zitat:
Zitat von 7er Jens
Ein Leasingvertrag sollte also z.B. einen Passus enthalten, der klarlegt, daß das Fahrzeug im Besitz des Leasinggebers bleibt.
Mich interessierten eher solche Fallen...
|
Eben nicht
es muss im Eigentum des Leasinggebers bleiben, Besitzer bist Du
"Gefährlich" ist das von Dir angeführte Andienungsrecht, weil dies nicht dem eigentlichen Charakter eines Mietvertrags entspricht. Insbesondere wenn nach Leasingende davon Gebrauch gemacht wird und der erzielte Gewinn für das FA nachvollziehbar ist. Daher am Ende nur mit Gutachten übernehmen !