Hast Du noch das Gutachten für die Federn, da stehts drin wie viele Windungen die Federn haben. Ansonsten wie stark war den die Tieferlegung. Einfach zu sagen "der ist mir zu tief" halte ich, gelinde gesagt für reichlich undefiniert. So lange Du die gesetzlichen Anforderungen des Mindestabstandes zur Fahrbahn einhältst (Scheinwerfer 50cm, Bodenfreiheit 8-11cm) ist doch alles gut, hast Du das mal nachgeprüft.
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Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
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