Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24.09.2005, 13:34   #9
Alpina-Alex
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Alpina-Alex
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: keines
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane
Die Bescheinigung enthält statt bisher 6 nur noch zwei Haltereintragungen. Teil II hat die Größe eines DIN-A4-Formates. Alle Angaben sind auf der Vorderseite vorhanden. Durch das neue Format und durch die Reduzierung des Datenumfangs ergeben sich erhebliche Erleichterungen, weil bei Änderungen der Fahrzeugtechnik die bisher im Fahrzeugbrief vorzunehmenden gebührenpflichtigen Korrekturen entfallen. Weil nur noch zwei Halter- bzw. Zulassungseinträge enthalten sind, muss bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Ersichtlich sind dann nur die Halter, die auf dem Dokument eingetragen sind und die “Anzahl” sämtlicher Halter. Der Käufer weiß also, aus wievielter Hand das gebrauchte Fahrzeug kommt. Angaben über ehemalige Fahrzeughalter gehen aber nicht verloren. Sie werden bereits seit Mitte 2003 im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Auskünfte gibt es im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Das finde ich übel. Was bedeutet denn "Auskünfte in gesetzlich zulässigem Rahmen"?

Also ich würde schon wissen wollen, ob ein Auto, für das ich mich interessiere, von einem 19jährigen durch die Gegend getreten wurde, ober ob ein 50jähriger damit (vermutlich pfleglicher) gefahren ist.

Zudem kaufe ich keine Autos, die von "bestimmten Personengruppen" gefahren worden sind. Und daran wird auch die EU nichts ändern.
Alpina-Alex ist offline   Antwort Mit Zitat antworten