13 und 17 sind übereinander angeordnet.
Also hat der nicht-Fachmann vom TÜV vom Ober- und Unterlenker geschrieben....
Sie wie @lexmaul es formuliert hat, ist es korrekt!
mfg
peter
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
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