Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24.04.2005, 14:30   #6
727tx
Serientäter
 
Benutzerbild von 727tx
 
Registriert seit: 07.04.2005
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: 730i V8 - E32 (R.I.P.)
Standard

Hallo,

Abschleppen mit einem Seil durch die Felgen ist derart unsachgemäss, dass eine Beschädigung des Fahrzeugs schon billigend in Kauf genommen wird und ich fast Vorsatz unterstellen würde.
Interessant wäre noch die Frage, in wessen Auftrag abgeschleppt wurde und ob der Abschlepper eine Polizeizulassung hat oder evtl. für den ADAC tätig ist. Je nachdem könnte man ihm nämlich noch eine nette Portion Probleme bereiten.

Normalerweise gibt es beim Abschleppen mit dem Jochträger (also dem Teil, an dem dann das Auto an den vier Rädern hängt) bei Alufelgen nur eines:
Die Radklammern.

Damit sind die Felgen vor Beschädigungen geschützt und das Tragseil ist weit genug von der Karosserie weg. Radklammern funktionieren bis zu einer Reifenbreite von 275. Das sollte also ausreichen.

Bei Stahlfelgen kann man auch Felgengurte benutzen:

Bei einem Fahrzeuggewicht von fast 2 Tonnen sollte man davon allerdings immer Abstand nehmen.

Normalerweise sollte jedes Abschleppunternehmen eine sog. "Hakenlastversicherung" besitzen, welche solche Schäden abdeckt.

Ich würde nun in deiner Stelle wie folgt vorgehen:
1. Schäden sichten und dokumentieren (achte auch auf Beschädigungen an den Felgen).
2. Schriftliche Bestätigung des Abschleppunternehmens über Art und Umfang der Beschädigungen verlangen.
3. Versicherung erfragen und mit denen über die weitere Vorgehensweise in Verbindung setzen.
4. Wenn 2. oder 3. nicht funktioniert hilft nur der Weg zum Anwalt.
5. Meldung an ADAC oder Polizei oder wen auch immer (s.o.)

Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Erfolg

Micha

Geändert von 727tx (24.04.2005 um 14:37 Uhr).
727tx ist offline   Antwort Mit Zitat antworten