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Alt 31.05.2010, 01:02   #565
BKirk
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Hallo,
Zitat:
Zitat von sunny Beitrag anzeigen
(@Bkirk): wenn eine Videoaufnahme in einem Verkehrsdelikt bzw. einer Strafsache etwas zu melden hat - ist das Sache des Bundeslandes.
nicht ganz: was Du meinst, ist die Zulassung als Beweismittel vor Gericht, und das entscheidet der Richter. Richtig ist, dass in solchen Fällen eine individuelle Würdigung erfolgt -das ist aber nicht die Frage. Was ich meinte, ist die Strafbarkeit der Anfertigung. Das heißt, dass man sich bereits strafbar macht, noch bevor irgendein Delikt aufgezeichnet wurde, schon allein durch das Starten einer Daueraufnahme im öffentlichen Raum.

Ich selbst wäre solchen Aufnahmen auch eher zugeneigt, bin mir aber nicht sicher, ob ich das Risiko der Strafverfolgung tragen möchte, auch wenn es helfen könnte, andere Straftäter zu überführen und meinen materiellen Schaden ersetzt zu bekommen. Das muss Jeder selbst für sich entscheiden, aber er sollte dazu wenigstens davon wissen.

Gruß
Boris
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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