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Zitat von BKirk
Hallo,
nicht ganz: was Du meinst, ist die Zulassung als Beweismittel vor Gericht, und das entscheidet der Richter. Richtig ist, dass in solchen Fällen eine individuelle Würdigung erfolgt -das ist aber nicht die Frage. Was ich meinte, ist die Strafbarkeit der Anfertigung. Das heißt, dass man sich bereits strafbar macht, noch bevor irgendein Delikt aufgezeichnet wurde, schon allein durch das Starten einer Daueraufnahme im öffentlichen Raum.
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jain, hier in BW wird die Videoaufnahme gut und gerne als Beweismittel zugelassen und das leider schon in einem Ausmaß, was nicht mehr in die "Individualtität" fällt
- erst kürzlich hatten wir einen Fall in dem ein gelangweilter Kameramann der Rennleitung wieder einen unbescholdenen Bürger mit einem Mitschnitt zur Einsicht zwang.
Von daher lass ich das darauf ankommen - und für Dich lass ich das rechtlich prüfen