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Alt 19.06.2012, 00:10   #2
Joerg
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Hast du dir beim einen Ausdruck des Fehlerspeichers geben lassen? Da steht nämlich drin, bei welchem KM-Stand die Fehler eingetragen wurden. Wenn das vor dem im Kaufvertrag eingetragenen KM-Stand war, ist davon auszugehen, dass z.B. die Motorleuchte auch beim Vorbesitzer anging. Hier könnte dann Rechtsanwalt dann evtl ansetzen. Schwerwiegenden Mangel verschwiegen, arglistische Täuschung etc.

Steht die Standheizung im Kaufvertrag?

Dein Navirechner kann evtl nur die Linse verschmutzt sein.

Gruß
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