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Alt 19.06.2012, 19:20   #11
bswgrismo
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Zitat von mcasa Beitrag anzeigen
Oder der Verkäufer kümmert sich um eine Nachrüstung.
Das ist aber alles nur relevant wenn es im Kaufvertrag festgehalten ist. Der (als Beispiel) mobile.de Auszug ist ja ohne Gewähr und nix "Wert"
Im Kaufvertrag ist zu der Ausstattung nichts festgehalten worden. Aber in den AGBs von mobile.de sind entsprechende Klauseln enthalten, dass hier keine fehlerhaften Angaben gemacht werden dürfen. Das ist zumindest auch meine letzte Hoffnung. Mals sehen was bei rauskommt. Nur solange mein Anwalt hier noch am klären ist, kann ich aber auch noch keine Reparaturen vornehmen und stehe ein wenig auf dem Schlauch...

Geändert von bswgrismo (19.06.2012 um 21:48 Uhr).
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