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Alt 17.11.2005, 15:09   #73
John McClane
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Zitat von Joerg
Komischer Vogel ist im allgemeinen eine Redewendung und wird in der heutigen Zeit i.d.R. nicht als Beleidigung im Rahmen unseres Strafgesetzes geahndet. Das Wort komisch hat keinen beleidigenden Charakter; mir ist es komisch, heute ist ein komisches Wetter etc. Das Wort Vogel erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung auch nicht, da Vogel im allgemeinen Sprachgebrauch nicht als beleidigendes Wort keine Verwendung findet.
Auch hier ist der Straftatbestand der Beleidigung nicht erfüllt.
Bei mir schon.
Wenn einer zu mir sagt "Du komischer Vogel" ist das eine besondere Art der Beleidigung, da er mich als Amtsträger beleidigt.

Geändert von John McClane (17.11.2005 um 15:14 Uhr).