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Alt 17.11.2005, 15:26   #79
Joerg
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@John

In solchen "harmlosen" Fällen kennt unser Strafgesetzbuch aber keinen Unterschied im Bereich der Beleidigung zwischen Amtsträgern und Privatpersonen. So nicht mal bei "potenzieller Mörder" bei Waffenträgern oder Bundeswehrsoldaten. Hatten wir vor Jahren ja mal den großen Prozess.

Beleidigung bleibt Beleidigung, ob Amt oder ohne. Allerdings gibt es berufspezifische Beleidigungen wie sie gerne auch für Politessen benutzt werden. Zettelh...e etc. Bei einer Privatperson ist sowas nicht beleidigend, beim entsprechenden Berufszweig dann schon.

Komischer Vogel gilt aber in der Rechtssprechung für alle gleich.

Es gibt keinen Tatbestand, der speziell die Beleidigung von Beamten unter Strafe stellt ("Beamtenbeleidigung")
Die Beleidigung - also die Kundgabe eines abwertenden Urteils über einen anderen - ist natürlich strafbar (§ 185 StGB). Dies gilt aber für jede über einen anderen kundgetane Beleidigung; Nicht notwendig ist, dass es sich beim Opfer um einen Beamten handelt. Die Beleidigung eines Beamten wird demzufolge auch nicht härter bestraft als diejenige eines Otto-Normal-Verbrauchers.

Ein Delikt mit dem Namen "Amtsbeleidigung" oder "Beamtenbeleidigung" gibt es eigentlich nicht. Vielmehr ist auch für die Beleidigung eines Amtsträgers die "normale" Beleidigung einschlägig. Nur hinsichtlich des Strafantrages gibt es Unterschiede.

Geändert von Joerg (17.11.2005 um 15:42 Uhr).
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