Hallo Wissenscloud
Ich hätte da mal eine Rätselfrage zum Thema Versicherung bzw. Probefahrt mit ungestempelten Kennzeichen.
Hier die Fakten:
- Fahrzeug ist wegen größerer Reparaturarbeiten zum TÜV-fertig-machen vorübergehend abgemeldet.
- TÜV ist abgelaufen.
- Die Kennzeichenbindung besteht noch.
- Die Versicherung läuft als "Ruheversicherung" weiter.
- Fahrzeug steht nicht im Zulassungskreis bzw. Nachbarkreis.
Nun die Frage: Darf man unter diesen Bedingungen eine Probefahrt auf öffentlichen Straßen zur Kontrolle der Reparaturergebnisse machen?
Das wäre ja dann eine "Sicherheitsüberprüfung" im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren, oder? Und die müsste lt. Ruheversicherungsbedingungen abgedeckt sein, oder?
Falls nicht: Was wäre denn ein empfehlenswerter Weg? Bevor das Auto zum TÜV kann muss es ja wenigstens mal richtig Probe gefahren werden...
Freu' mich auf Fakten und Ideen
Cheers,
Markus