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Alt 11.12.2011, 09:43   #5
ramsesp
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Zitat:
Zitat von Winni Beitrag anzeigen
Du hast es doch schon selber zitiert, deshalb versteh' ich deine Frage nicht.

Fahrten von-zu TÜV (o.ä) und von-zu Zulassungsstelle sind erlaubt, andere Fahrten (Testfahrten o.ä.) nicht.
Exakt, genau so.

Zitat:
Zitat von Blaues Wunder Beitrag anzeigen
Mit "gelbem Kennzeichen" meinst' ein Kurzzeitkennzeichen, oder? Geht das ohne TÜV?
Zweimal ja
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