11.12.2011, 09:43
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#5
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Born to run
Registriert seit: 23.11.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
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Zitat:
Zitat von Winni
Du hast es doch schon selber zitiert, deshalb versteh' ich deine Frage nicht.
Fahrten von-zu TÜV (o.ä) und von-zu Zulassungsstelle sind erlaubt, andere Fahrten (Testfahrten o.ä.) nicht.
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Exakt, genau so.
Zitat:
Zitat von Blaues Wunder
Mit "gelbem Kennzeichen" meinst' ein Kurzzeitkennzeichen, oder? Geht das ohne TÜV?
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Zweimal ja
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