Danke @ Alle!
Die Aussagen decken sich hinreichend in der Tendenz
Mir war nur nicht klar, ob der Terminus "Sicherheitsprüfung" ein "offizieller" Begriff ist (ich wüsste nicht was das sein soll, da der TÜV im Zitat ja extra nochmal erwähnt ist), oder ob er sich zu einer Aussage wie: "eine Probefahrt zur Sicherheitsprüfung zur Vorbereitung der TÜV Abnahme" uminterpretieren lässt.
Und damit dann also erlaubt wäre.
Iss aber nich, habs kapiert
Schönen Sonntach,
Markus