Der F04 hat auch den "schlechten" N63, (System-) Leistung auf bzw. über 750i LCI Niveau ist kein Indiz für den tatsächlich besseren im LCI verbauten N63N Motor!
Bringt alles nichts ohne Fehlerspeicher auslesen.
Wenn Du dann von einem Händler gekauft hast, ist das ein Gewährleistungsfall. Garantie hin oder her, diese muss einen solchen Schaden nicht tragen, sondern der Händler. Beachte aber, dass der Händler nachbessern darf, für alles andere brauchst Du eine schriftliche Genehmigung. Zu BMW zu fahren und ggf. etwas reparieren zu lassen und den Verkäufer hinterher damit zu konfrontieren ist der Worst-Case. Er ist immer der erste den Du informieren solltest, immerhin soll er es ja auch bezahlen.
Bei einem Privatverkauf und schriftlich ausgeschlossener Sachmängelhaftung(!) sieht es dagegen anders aus. Hier würden lediglich ältere Fehlerspeichereinträge zum gleichen Defekt auf arglistige Täuschung hindeuten. Das darf auch kein Privatverkäufer.
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