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Alt 03.02.2013, 13:06   #5
Allmächtigen
Allmacht ist Gegenwärtig
 
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UND WAS IST DAMIT!!!!!!!

ZITAT:
"Bis 1.04.2000 galt in §§ 19,21,29 StVO bei nachträglichem Einbau von Xenon SW entfallen die Auflagen LWR und SRA.
Für den Umbau muß eine ABG vorliegen und die vorgeschriebene Schaltung muß eingehalten werden. Nach inkrafttreten des neuen § 50 StVO (Xenon nur noch mit SRA)kam es zu diesem Prozeß in dem richterlich festgestellt wurde, das bisher keine autom. LWR und SRA aufgeführt war und somit nicht gefordert werden kann.
Deshalb kann der §50 StVO nur fürFahrzeuge angewendewt werden, die nach dem 1.06.2000 erstmals in den Verkehr kommen bzw. bereits im Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Xenon ausgestattet wurden.
Also hat Artos das schon richtig begriffen. Es steht nirgends, wer den Einbau vornehmen oder vorgenommen hat. Entscheidend ist die ABG der Teile! Übrigens wird die manuelle LWR gesperrt."

denn waren die schon verbaut wer will das wissen ob die nachgerüstet sind und ne Scheinwerferreinungsanlage hat er ja !!!!!!!
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