Zitat:
Zitat von Claus
Aber - Zitat: "Es kann Schwierigkeiten mit der Versicherung geben, wenn es zu einem Unfall kommt, weil man nicht weiterfahren konnte. Oder man kann eine Strafe bekommen, wenn man z. B. in einem Tunnel liegenbleibt und wegen des fehlenden Reserverads nicht weiterfahren kann und den nachfolgenden Verkehr behindert."
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Wer schreibt denn so etwas? Ist nämlich dummes Zeug. In D gibt es dafür weder eine Strafe noch ist es eine versicherungsrechtliche Obliegenheitsverletzung.