Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 31.05.2010, 00:47   #564
sunny
|Body&Brain Improvement|
 
Benutzerbild von sunny
 
Registriert seit: 19.02.2004
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: BMW e38-740i (06.98), BMW 530D F10, Mercedes SL63 AMG
Standard Halbwissen

Hallo mein Freunde (und die welche es noch werden wollen ),

ersteinmal (@jpfote) kann KEINER gegen eine Videoaufnahme im öffentlichen Raum etwas unternehmen. Das ist mal Fakt. Ich kann filmen, wann, wo und wen ich will.
Zweitens (@Bkirk): wenn eine Videoaufnahme in einem Verkehrsdelikt bzw. einer Strafsache etwas zu melden hat - ist das Sache des Bundeslandes. Hier wird leider noch immer in einer breiten Range unterschieden. In BW zum Bleistift ist diese Geschichte bei unseren grün -inzwischen blaubestreiften Verkehrshindernissen leider ein zugelassendes Indiz und daher zugelassen. In Bayern, Hessen etc. sieht das z.b. ganz anders aus.
Es gibt noch keinen Präzendenzfall, dass ein Gericht vom Bürger eine Videoaufnahme - als eindeutiges Indiz - zur Beweisaufnahme zugelassen hätte. Kann auch daran liegen, dass resepktive ICH noch keine Installation in meinem Wagen vorweisen kann (*wink-mit-dem-Zaunpfahl-an-alle-Bastler*), sonst hätte ich dies mit Sicherheit schon durchgedrückt; Thema Gleichheitsgrundsatz usw.
Ein Hinweis (@Termi) alias: "Achtung Kollegen, Drängeln und sonstige Nötigungen werden Videoüberwacht !" kann selbstverständlich in einem Verfahren untermauernd und somit nur pro Moviemaker wirken.

Und zu guter letzt: Was glaubst Du wieviel Leute ich schon aus dem Auto gezogen habe und den Oberlehrer gespielt hab ? Für die Freunde, mit profunden Strafrecht-Halbwissen (Selbstjustiz durch Nötigung, Drohung/Bedrohung, Eingriff in den Strassenverkehr usw) und sonstige Schlauberger: Letztlich gehts darum, eine Gefahr erkannt zu haben und den Peiniger und sonstige Möchtegerns auf die Fehler hinzuweisen. Nur weil ICH Autofahren kann, muss eine anderer nicht können und DANN kann eben was passieren und das muss absolut nicht sein. Leider fahren zuviele Gestörte auf der Straße und es gibt zu wenige mit Eiern in der Hose die im richtigen Moment auch mal "Erzieher" mimen und seien wir mal ehrlich: egal was war oder ist - eine gefährliche Situation welche mit einem blauen Auge geendet hat, ist uns allen im Gedächtnis und wenn das mit der nötigen Zivilcourage einen Unfall verhindert, haben wir schon das richtige getan, aus diesem Grund wäre hier Präventiv eine Kamera, welcher die Nötigungen/Abdrängeln/Schneiden/Ausbremsen Aktionen aufzeichnen - mit Sicherheit ein Argument pro Verkehrssicherheit.

Sicher ist der eine oder andere nicht meiner Meinung, aber ich vertrete die Meinung, dass gesellschaftliche - und persönliche Werte Zivilcourage und Engagement für die Allgemeinheit - und dazu gehört eben auch die Verkehrssichheit dazu - leider extrem in den Hintergrund getreten sind. Nur deshalb bin ich ein Fürsprecher, dass sich UNSERE Generation (die schlauen 7er Fahrer ) dafür engagiert und das - nicht nur auf der Strasse - auch an den wilden Nachwuchs überträgt. Meine Freundin ist Rechtsanwältin - das klärt zumindest die Fragen fürs Rechtsempfinden (Recht haben ungleich Recht bekommen) und die kritische Betrachtung eines seit langem nicht mehr funktionierenden deutschen Rechtssystems.

In diesem Sinne ...
__________________
Grüsse
Dirk
sunny ist offline   Antwort Mit Zitat antworten