Baustellenbußgeld = Kollateralschaden.
Interessieren würde mich allerdings die Art der Messung. Denn Abstandsmessungen sind mittlerweile verboten, da eine "Dauerfilmüberwachung" rechtswidrig ist. (Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aus Artikel 2 Absatz 1 GG i.V.m. Artikel 1 Absatz 1 GG)
Falls jedes Fahrzeug auf der linken Spur fotographiert würde, um danach das Material auszuwerten, würde das in meinen Augen auf's selbe hinauslaufen..
Oder da sitzt ein geschulter und fahrzeugsachkundiger Beamter, der nur bei den breiten Fahrzeugen auf den Auslöser drückt..