Thema
:
Faceliftingsatz und TÜV
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18.06.2002, 14:52
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Klaus H.
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992-Carrera S Cabrio, VW T-Roc Sport, M 135i LCI F20
Hallo,
es reicht ja, wenn es der Sachverständige nach einem Unfall bemerkt und wegen der Nichteintragung ggf. der Versicherungsschutz versagt wird.
Also nur mit ABE oder Eintragung.
Viele Grüße
Klaus H.
Klaus H.
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