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Alt 18.06.2002, 14:52   #4
Klaus H.
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992-Carrera S Cabrio, VW T-Roc Sport, M 135i LCI F20
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Hallo,

es reicht ja, wenn es der Sachverständige nach einem Unfall bemerkt und wegen der Nichteintragung ggf. der Versicherungsschutz versagt wird.

Also nur mit ABE oder Eintragung.

Viele Grüße
Klaus H.
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