Zitat:
Zitat von Straubinger
des mit dem gedimmten Scheinwerfern geht, aber ist in Deutschland verboten
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Wo steht das? Warum fahren dann die aktuellen Audi-Modelle auch mit gedimmtem Fernlicht herum? Sicher, die haben da sicher zwischenzeitlich eine Freigabe dafür. Aber unterm Strich ists auch nur das Fernlicht mit Dimmung, identisch, wie beim 7er. Sagen wirs mal so: es ist nicht explizit erlaubt, aber eben auch nicht verboten. Ausserdem findet man (zumindest hier im Norden) immer häufiger Schilder am Straßenrand, die darum bitten, auch Tagsüber das Fahrlicht einzuschalten. Und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird Dich kein Polizist mehr rausziehen, solange die Tagfahlichter den aktuellen Anforderungen entsprechen: minimale und maximale Höhe, maximale Helligkeit, vorgeschriebene Schaltzustände (darf nicht gemeinsam mit normalem Fahrlicht aktiv sein bzw. muss sich beim Einschalten des normalen Fahrlichts abschalten) usw. ...
All diese Vorgaben erfüllt das gedimmte Fernlicht (50% Dimmung) und auch das über die Module realisierte Tagfahrlicht mit den Neblern (vorrausgesetzt, dass sie dabei nicht mit 100% der normalen Leuchtstärke angesteuert werden! Üblich ist ein Wert zwischen 50 und 60%)
Wer natürlich Standlicht und Nebler einschaltet, kann weiterhin herausgezogen werden, solange kein Nebel herrscht.