Zitat:
Zitat von Claus
Dann irrt der ADAC!
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nein, tut er nicht.
Carlton hatte das freundlicherweise schon mal für uns rausgesucht.
HIER
Zitat:
Zitat von Claus
Die sollten mal das lesen, was NeXus soeben aufgeführt hat!
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Das ist StVZO, also eine rein zulassungsrechtliche Vorschrift/Betrachtungsweise. Das Zeichen 264 ist StVO (also eine Verkehrsvorschrift) und verbietet eben die Benutzung des Fahrstreifens im Bezug auf die tatsächliche Breite des Fahrzeugs.
Genauso wie das Zeichen für die Gewichtsbeschränkung sich auf das tatsächliche Gewicht und nicht das z.B. zul. GG. bezieht. Sollte letzteres gemeint sein, werden bei den Zeichen Symbole (Lkw) eingesetzt, ggf. mit einer Zahl auf einem
Zusatzschild, z.B. '3.5t'.