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Alt 30.05.2010, 08:10   #9
e3tom
M30-Anbeter
 
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Zitat von Artur Beitrag anzeigen
Hi,
so viel ich weiss wird bei der Zulassungsstelle nur noch Orginal Annerkannt.
Bezweifle, dass das rechtens ist. Eine ABE existiert auch ohne das Vorliegen eines Original-Exemplars (was ja auch nur ein Ausdruck ist) - es sei denn, sie wurde vom KBA widerrufen. Das ist (anders als bei den Russfiltern) bei den KLRs/EGSe von GAT nicht der Fall. Die Papierversion benötigt der Beamte schliesslich nur zur Überprüfung der Fz.-Zuordnung.
Wenn ich von Hersteller z.B. für meine Felgen keine ABE mehr bekomme (z.B. meine O.Z. aus 1982) gehe ich zum TÜV, zahle 20 Euro für eine Ausfertigung=Ausdruck. Das ist auch nicht original, gilt aber trotzdem als Nachweis.
Diese Praxis von GAT würde mich zumindest dazu bewegen, in Zukunft von deren Produkten Abstand zu nehmen.
Ich halte es für ziemlich frech, den Leuten verbieten zu wollen, das System, z.B. aus einem Schlachter rauszunehmen und in ein aktives Fahrzeug zu verbauen und eintragen zu lassen.
Das wäre ja ungefähr so, als dürfte ich Aluräder nicht von einem auf's andere Auto schrauben, sondern müsste mir neue kaufen, weil ich keine ABE nachgeliefert bekomme ...
Kein Wunder, dass der Laden pleite gegangen ist.
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