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Alt 26.04.2003, 23:21   #10
FrankGo
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Ja so halb.

Das ganze ist im schlimmsten Fall GRUNDSÄTZLICH eine Ordnungswidrigkeit.
Also Versicherungsschutz etc... wird nie verloren gehen.

Aber ich bin der Meinung, das der Schalter eine WOHLTAT ist und der Sicherheit dient.
.. ausserdem... Schalter ist nicht beschriftet .. was kein TÜV-Prüfer sieht bemängelt er auch nicht.
.... im schlimmsten Fall würde er bemängelt, aber deswegen niemals stillegen (darf ein TÜV-ler gar nicht) / TÜV-Plakette abkratzen (das darf er bei ganz schlimmern Problemen.. Bemsen totoal unbrauchbar, Rost bist zum Bruch..!!)..


ich habe vor kurzem noch einen ausführlichen Text dazu gelesen, aber meist Du ich finde den....
Da stand ausführlich drin, was "kritisch" ist und was im schlimmsten fall als Ordnungswidrigkeit läuft, und was gar nicht beanstandet werden darf.

[Bearbeitet am 26.4.2003 von FrankGo]
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