Vor ein paar Jahren hat mich ein vorausfahrender Laster auch mal eine Windschutzscheibe gekostet. Auf dem Schaden bin ich aber - trotz eines Zeugen - sitzengeblieben.
Die Haftpflichtversicherung des LKW schrieb mir, das Risiko eines Steinschlags gehörte zur Betriebsgefahr und sei daher von mir bzw. meiner Teilkasko zu tragen. Fand ich damals schon merkwürdig.
Gruß, Martin A
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