Zitat:
Original geschrieben von wmart730
Die Haftpflichtversicherung des LKW schrieb mir, das Risiko eines Steinschlags gehörte zur Betriebsgefahr und sei
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Das stimmt auch! Zur Betriebsgefahr des LKW's aber ebenso!!!
Das ist die sogenannte "Gefährdenshaftung", die aber durch die KFZ-Haftplficht mit gedeckt ist!
Hast Dich verar**en lassen!
Gruß Norbert