Zitat:
Zitat von bmw-master1979
Bist du Rechtsanwalt
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So ist es. Und habe hier auch schon Forenkollegen aktiv mit Erfolg vor Gericht in ähnlichen Fällen geholfen.
Zitat:
Zitat von bmw-master1979
auch wenn er beim Händler gekauft hat, bezweifle ich das er Gewährleistungs Ansprüche geltend machen kann.
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Schön, dass Du das bezweifelst. Deine Zweifel sind aber leider nicht Stand der Rechtsprechung bzw. der Gesetzeslage, die seit Anfang der 2000er Jahre gilt.
Bitte, liebe Kollegen, ich weiß, dass es alle gut meinen.
Aber mit falschen Ratschlägen und falschen Fährten, die von Ahnungslosen gelegt werden, helft ihr ihm nicht weiter.
Also: Wenn man nichts weiß, sondern nur vermutet oder ahnt oder meint, sollte man das hier für sich behalten. Für den Kollegen geht es um viel Geld!