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Alt 13.10.2020, 10:14   #5
Markus525iT
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Sorry für die späte Antwort

Das Thema ist leider etwas kompliziert.
Es gibt ja (bei Verkauf an Privat) die gesetzliche Gewährleistung (nicht Garantie) und bei der gilt eine sogenannte Beweislastumkehr.
Das heißt dass im ersten halben Jahr nach Kauf davon ausgegangen wird dass der Defekt schon vor Übergang der Sache an dich vorlag. Der Verkäufer kann natürlich das Gegenteil beweisen, aber das wird regelmäßig schwer bis unmöglich.
Danach stehst du in der Pflicht des Nachweises.

Rechtlich gibt es überhaupt keine Einschränkungen bezüglich Selbsteinbau, das spielt keine Rolle.

Eigentlich ist die Sache damit klar, der Verkäufer muss es beweisen.
Jetzt kommt das aber: Er will natürlich ausschließen dass beim Einbau nichts schief gelaufen ist (zum Beispiel massive Gewalteinwirkung oder sowas). Das ist verständlich.

Aber wie er das macht ist kompliziert. Bei mir wollte er das komplette Auto haben, alles freilegen und kontrollieren. Dafür entstehen natürlich Kosten, die im Falle eines fehlerhaften Einbaus nicht unbedingt vom Händler getragen werden wollen (auch klar denke ich).

Ich habe mich in mehreren Telefonaten mit Leebmann und dem örtlichen BMW Händler dann darauf geeinigt dass ich mögliche Analysekosten zahle sollte es zu einem Fehleinbau meinerseits gekommen sein.

Ich habe immer argumentiert dass ein möglicher Defekt auch am ausgebauten Teil sichtbar sein wird (es ging um einen undichten Hydraulik Zylinder) und ich das Teil wieder zurück schicke.
Darauf wollte man sich aber nicht einlassen...

Es ging dann alles gut, aber es hat Nerven gekostet.

Markus
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