Zitat:
Zitat von Rai2Mo
Alleine die "rechtlich gut abgesicherte und sich von der üblichen Ebayformulierung unterscheidende Privatverkaufsklausel" läßt auf Rechtsanwalt und auf Absicht schließen.[/color]
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Sehe ich anders. Die Klausel ist lückenhaft und unvollständig. Das nur am Rande.