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Alt 08.03.2012, 16:36   #1
ChevChelios
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 26.11.2009
Ort: Arnsberg
Fahrzeug: Alpina XD4 & Daimler
Standard Kauf Fahrzeug mit div. Mängeln, Nachlackierung

Guten Tag zusammen.

Ende November 2011 habe ich einen gebrauchten SLK (EZ04,114tkm) bei einem MB-Händler als Privatkunde gekauft, und Mitte Dezember abgeholt. Die Entfernung Wohnort zu Autohaus beträgt etwas über 500KM. Kaufpreis war 16.000€ inkl. TÜV und Garantie.

Bereits auf der Rückfahrt Richtung Heimat wurde festgestellt, dass die Sitzheizung der Fahrerseite und der Blinkerhebel nicht funktionierten bzw. eine teilweise Störung aufwiesen. Die Kosten von 2000€ wurden nicht von der Garantie anerkannt und vom AH anstandslos übernommen über Gewährleistung. Reparatur im heimischen Autohaus.
Mitte Januar wurde dann festgestellt, dass der Kofferraum undicht war und der Kofferraum feucht ist. Reparaturkosten 1000€. Man wollte sich mit mir auf halbe halbe einigen, was ich in der Gewährleistung nicht eingesehen habe, da ich aber Urlaub hatte, bin ich die 500km hoch gefahren und habe es beim AH machen lassen, wo ich den Wagen gekauft hatte.

Nun habe ich festgestellt, dass der Kofferraum immernoch feucht ist, nachdem er getrocknet wurde. Desweiteren habe ich an der Heckklappe Rost vernommen. Da ich besonderen Wert auf ein MB-scheckheftgepflegtes Fahrzeug gelegt habe, da in solchen Fällen MB sehr kulant ist. Leider jedoch wurde mir in meinem örtlichen AH die Kulanz abgelehnt, da dort festgestellt wurde, dass die Heckklappe nachlackiert worden ist (ü300mü). Desweiteren wurde dort auch festgestellt, dass der komplette Wagen nachlackiert worden ist (ü200mü). Bei der Lackdicke handelt es sich nicht um eine werksseitige Nachlackierung. Darüber habe ich keine Info bekommen bei Kaufvertrag, mir wurde nur gesagt, dass der Wagen im Sinne des SmartRepair nachlackiert worden ist (habe auch einen Zeugen dafür).

Ich differenziere allerdings zwischen Nachlackierung und Komplettlackierung. Das Fahrzeug wurde mir als unfallfrei verkauft.

Desweiteren wird sich auch das Heizungsgebläse demnächst verabschieden, da es laut ist, aber nur wenig Leistung bietet.

Wie ist da die Rechtslage? Ich befinde mich bis Mitte Mai ja noch in der Gewährleistung ohne Beweisumkehrlast. Insgesamt bin ich 2.500KM mit dem Wagen gefahren + 1500KM (Abholung + Kofferraum abdichten).
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Interesse an einem Mercedes-Benz? Ich freue mich über eine E-Mail meyerm85@googlemail.com
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