Die Zitate von @Carlton und @NeXus sind interessant. Im Zweifel würde ich der Rechtsvorschrift (also @NeXus) eher Glauben schenken, als einem richterlichen Urteil.
Wieso werden denn sonst Kfz-Abmessungen im Kfz-Schein ohne Außenspiegel angegeben? Nur für den Transport mit angeklappten Spiegeln?
Auch die Begründung des Gerichts ist doch Unsinn! Der Sicherheitsabstand wird schliesslich durch die Außenspiegel nicht gestört. Nicht umsonst sind anklappbare Spiegel Pflicht (in beide Richtungen), d. h. die Spiegel würden im Zweifel bei einem Zusammenstoß von allein nachgeben und wegklappen, und somit kein Sicherheitsrisiko darstellen.
Gruß,
Chriss
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