Mir ist bewusst, dass BMW hier die DSGVO schlichtweg in vorauseilender Vorsicht, falsch oder zu vorsichtig interpretiert. Vom derzeitigen Eigentümer (Händler) habe ich das Einverständnis, bei BMW (er meinte ich solle den Händler hier vor Ort fragen) und dafür auch die Kopie des Fahrzeugscheins hier liegen.
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