Thema
:
Standlichtblinker und Polizeikontrollen
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17.12.2004, 15:42
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26
VollNormal
Normal ist, wie ich bin!
Registriert seit: 17.05.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: Ringe-Wagen, Porsche-Boxster-Bobbycar
Zitat:
Zitat von
John McClane
Die Blinker (=Fahrtrichtungsanzeiger) dürfen nicht als Standlichter (=Begrenzungsleuchten) genutzt werden.
Auch nicht, wenn sie weiß sind?
__________________
Tüssi, Andreas
Nomaal is dat nich ...
Alt genug, um es besser zu wissen. Aber jung genug, um es trotzdem zu tun!
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