Zitat:
Zitat von helmut e30
Das mit den nicht erlaubt sein mit den abgeflachten Lenkrädern sind wohl die gemeint die nachträglich abgeflacht worden sind.
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Nach meinem Verständnis darf der E38 kein abgeflachtes Lenkrad haben, weil bei der Typengenehmigung keines dabei war.
Natürlich sind in anderen Fahrzeugen, die ab Werk solche Lenkräder haben konnten, diese in den Typengenehmigungen abgedeckt.
Man darf ja auch nicht einfach ein Lenkrad von einem anderen BMW in den E38 pflanzen, auch wenn das montage- und anschlusstechnisch funktionieren mag.
In all diesen Fällen wäre also eine Einzelabnahme nötig, die dann eingetragen wird. Ob das effektiv möglich ist, es also zur Eintragung akzeptiert wird. Keine Ahnung.
Wichtig scheint mir lediglich der Hinweis, dass es so wie beschrieben NICHT zulässig ist. Technische Abänderungen am Lenk- und Rückhaltesystem sind auf jeden Fall prüfungspflichtig.
Was immer die Kumpels hier machen wollen, müssen sie selbst verantworten. Das geht mich nix an.
Gruss Gasi