Ja, für den 3. Fall bekommst du noch mal 1 Monat aufgebrummt plus erhöhte Geldbuße. Trick: Fahrverbot vom 2.Fall herauszögern, sobald der Bescheid für den dritten Fall kommt beide Fahrverbote parallel vollziehen. Das funktioniert, da für dein zweites Fahrverbot nicht mehr die Vier-Monats-Regel gilt (V-M-Regel: Vier Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten). Als Wiederholungstäter hast Du dann keine Wahlmöglichkeit mehr, d. h. mit Rechtskraft des Bescheides ist das Fahrverbot anzutreten! Für weitere Aufklärung die Rechtsabteilung der zuständigen Bußgeldstelle anrufen (und "schleimen" und jammern!). Oder U2U, habe damit leider Erfahrung.
Ab sofort gilt natürlich für Dich absolute Vorsicht, denn die nächsten zwei Jahre darfst Du nicht mehr auffallen! Sonst droht längerer "Entzug"!
Gruß Marc
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