Zitat:
Zitat von pico24229
....Ich hatte an dem Tag nur die 70€ dabei und bezahlt. Und abgemacht mit dem Mechaniker nochmal drüber zu reden und dann ggf später den/einen Rest zu zahlen.....
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Da liegt m. E. schon Dein erster Fehler bei der Abholung. Du hast mehr oder weniger eine Anerkenntnis abgegeben, weil Du den neuen Preis nicht abgelehnt, sondern die Bereitschaft zur Nachzahlung erklärt hast. Wie schon erwähnt, darf eine Rechnung nur um einen kleineren Prozentsatz das erste Angebot übersteigen (diese kleine Steigerung kannst Du anbieten). Ansonsten hätte die Werkstatt Dich informieren müssen - eine Verdoppelung des Preises ist unzulässig.
Hattest Du bzgl. erstem Preisangebot keine Zeugen? Wie war es bei der Abholung?
Gruß