Zitat:
Zitat von McClane
Ist das so?!
Ich denke nicht.
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Zur Erläuterung
Mündliche Verträge kommen häufiger vor, als man denkt. Zum Beispiel geht jeder, der morgens seine Brötchen beim Bäcker holt, mit diesem einen mündlichen Kaufvertrag ein. Auch das Einsteigen ins Taxi, verbunden mit dem Einschalten des Taxameters, ist ein mündlicher Vertrag.
Wann und wie ein Vertrag zustande kommt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§§ 145 ff.). Die erste erforderliche Willenserklärung ist dabei das Angebot (auch Antrag genannt), das verbindlich sein muss. Darauf folgen dann die zweite oder gegebenenfalls weitere Willenserklärungen als Annahme (oder Zustimmungserklärung bzw. Vertragsannahme).