Zitat:
Zitat von Claus
Es tut nichts zur Sache, ob ich etwas weiß oder nicht.
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Doch, das tut es. Stichwort "Bösgläubigkeit".
Zitat:
Zitat von Claus
Komm nicht immer mit dem Pseudo-Vergleich "Gewicht", auch das zulässige Gesamtgewicht ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt, genau wie die Fahrzeugbreite
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Es ist kein "Pseudo-Vergleich". Es geht um um tatsächliche Abmessungen deines Fahrzeuges, für deren Einhaltung du als Fahrer zuständig bist.
Und es ist also undenkbar, dass dein Wagen schwerer sein könnte, als dort steht?
Und wenn doch, kannst du nicht dafür und darfst nicht zur Rechenschaft gezogen werden?
Gruß,
Kai